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Fragen & Antworten

Wohnen im Baudenkmal hat neben dem glanzvollen Charme der großzügigen Räume und Außenanlagen noch weitere Vorteile. Um die geschichtsträchtigen Bauten für die Nachwelt zu erhalten, hat der Staat einzigartige, finanzielle Anreize geschaffen, durch welche Investoren Ihre Steuerlast deutlich und nachhaltig senken können. Keine andere steuerliche Maßnahme hat ein derart hohes Steuer-Sparpotential.  Die Voraussetzung für Steuerbegünstigungen nach §7i und §10fEStG stellt die, von der zuständigen Behörde ausgestellte, Klassifizierung der Immobilie als Baudenkmal dar. Diese muss darüber hinaus auch die Erforderlichkeit von Aufwendungen für den Erhalt des Denkmals ausweisen. Die genannten Voraussetzungen sind bei unseren, exklusiven Projekten gegeben. Als Bemessungsgrundlage für Steuerbegünstigungen wird die Höhe der Herstellungskosten für Baumaßnahmen zugrunde gelegt, welche die Immobilie in eine sinnvolle Nutzung überführen sollen.

 

Für vermietete Immobilien unter Denkmalschutz kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren jeweils 9% und in den folgenden vier Jahren 7% der Herstellungskosten absetzen, insgesamt also 100%.

 

Bei Baudenkmaelern, die für eigene Wohnzwecke genutzt werden, sind die Aufwendungen für die Sanierung im Jahr der Fertigstellung und den neun folgenden Jahren mit jährlich 9% steuerlich absetzbar, insgesamt also 90%.

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Die Bescheinigung der Denkmalbehöde beinhaltet außerdem die Höhe des Sanierungsanteils. Mit der Investition in denkmalgeschützte Immobilien lässt sich die individuelle Steuerlast also deutlich reduzieren.

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Damit Ihre Investition sich so komfortabel wie möglich gestaltet, wird die Immobilie von einer lösungsorientierten Hausverwaltung sowie einem kompetenten Hausmeisterservice betreut. Für eine weiterführende Beratung kontaktieren Sie uns gerne.

Wir erstellen Ihnen auf Wunsch eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung, zur Veranschaulichung des steuerlichen Effektes.

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